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Gutscheine-247.de - News, Infos & Tipps rund um das Thema Gutscheine!

Gutscheine News! Gutschein - Praktisches Geschenk mit Tücken

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 02. August 2012 von Gutscheine-247.de

Gutscheine Infos
Gutscheine-247.de - Infos & Tipps rund um Gutscheine | D.A.S. Rechtsschutzversicherung - Einlösefristen von Geschenkgutscheinen
Freie-PM.de: Was beim Einlösen zu beachten ist

Ob zur Hochzeit, zum Geburtstag oder zu Weihnachten: Gutscheine sind ein Geschenkklassiker zu jeder Gelegenheit und Jahreszeit. Dennoch herrscht oft Unklarheit über die Gültigkeitsdauer des Gutscheins - kann er auch noch ein Jahr nach der Hochzeit eingelöst werden? Gutscheine über einen Geldbetrag führen ebenfalls häufig zu Fragen: Muss der ganze Betrag auf einmal eingelöst werden? Irrtümer rund um den Geschenkgutschein klärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung auf.

Wie lange ist ein Gutschein gültig?
Häufiger Streitpunkt beim Thema Geschenkgutschein sind die Einlösefristen. Grundsätzlich ist es jedem Gutschein-Aussteller gestattet, eine Frist zur Einlösung zu benennen - nur darf sie nicht zu knapp bemessen sein! Die Gerichte orientieren sich derzeit an der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. Zwar darf ein Gutschein auch eine kürzere Einlösefrist haben, wenn es dafür Gründe auf Seiten des Händlers gibt. Eine Frist von einem Jahr wird jedoch in der Regel als zu kurz angesehen (Landgericht München I, Buchgutschein, Az. 12 O 22084/06, OLG München, Erlebnisgutschein, Az. 29 U 4761/10). "Werden zu kurze Fristen im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart, sind sie schlicht unwirksam", informiert Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, und ergänzt: "Wie bei einem Gutschein ohne Befristung gilt dann die gesetzliche Verjährungsfrist." Vereinbaren zwei Vertragspartner jedoch individuell eine Einlösefrist, die kürzer ist als die gesetzliche Verjährung, wird diese im Regelfall gültig sein. Ein Indiz für eine solche individuelle Frist kann deren handschriftliche Eintragung auf dem Gutschein sein.
Ein wichtiger Aspekt bei einem Gutschein mit dreijähriger Verjährung: Hier ist das Kaufjahr ausschlaggebend, nicht das exakte Kaufdatum! Konkret: Ein Gutschein vom Januar 2009 gilt nicht nur bis Januar 2012, sondern bis 31. Dezember 2012.
Ein Rat der D.A.S.: Bevor ein Streit über die Einlösefrist jedoch vor Gericht landet, sollten die Beschenkten das Gespräch mit dem Händler suchen - in vielen Fällen können sie auf dessen Kulanz vertrauen.

Ist ein abgelaufener Gutschein automatisch wertlos?
Doch was geschieht, wenn die Gültigkeit des Gutscheins abgelaufen ist? Viel zu oft werfen Verbraucher die Geschenke-Bons dann weg, weil sie glauben, dass sie mittlerweile wertlos sind. Die D.A.S. Juristin klärt auf: "Ist eine wirksam vereinbarte Einlösefrist verstrichen, dann ist der Verkäufer zwar nicht mehr verpflichtet, den Gutschein einzulösen. Aber: Beschenkte können trotzdem wenigstens noch Geld zurückverlangen (§ 812 BGB)." Denn wenn der Händler das Geld behalten dürfte, hätte er sich ungerechtfertigter Weise bereichert. Dennoch gibt es für den Gutscheinbesitzer nicht den vollen Betrag - der Händler darf seinen entgangenen Gewinn vom Gutscheinwert abziehen. Wie hoch der Betrag ist, muss im Einzelfall berechnet werden.
Steht auf dem Gutschein keine Einlösefrist und gilt somit ausschließlich die gesetzliche Verjährung, hat der Gutscheinbesitzer bei deren Ablauf Pech: Der Verkäufer muss den Gutschein jetzt nicht mehr einlösen. Auch der Kaufpreis kann in diesem Fall nicht zurückgefordert werden.

Nichts gefunden?
Oft treffen Gutscheine nicht den Geschmack des Beschenkten. Oder er findet trotz ausführlichen Stöberns nichts Passendes in Höhe des Gutscheinbetrages. Doch leider hat der Beschenkte keinen Anspruch darauf, sich den Gutscheinwert in bar auszahlen zu lassen. Der Tipp der D.A.S. Juristin bei Nichtgefallen: "Am besten schenken Sie in diesem Fall den Gutschein an einen Freund oder ein Familienmitglied weiter. Denn ein Gutschein ist ein Inhaberpapier (§ 807 BGB). Dies bedeutet: Die Einlösung kann gegenüber jeder Person erfolgen, die den Schein vorlegt - selbst dann, wenn der Name des ursprünglich Beschenkten auf dem Gutschein vermerkt ist."

Noch ein Restbetrag übrig?
Wird der Gutschein nur zum Teil eingelöst und enthält noch einen Restbetrag, glauben viele, sie bekämen diesen nun ausbezahlt. "Ein weiterer Irrtum", so Anne Kronzucker, denn: "Selbst bei Centbeträgen hat der Kunde keinen Anspruch auf Bargeld. Auch hier wird wieder ein neuer Gutschein ausgestellt." Einzige Ausnahme: Wenn die versprochene Ware oder Dienstleistung nicht mehr angeboten wird. In diesem Fall muss der Wert des Gutscheins bar ausgezahlt werden.
Weitere Informationen unter www.das-rechtsportal.de
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.463

Kurzfassung:
Geschenkgutscheine einlösen
Freude und Ärger liegen oft nah beisammen

Ob zur Hochzeit, zum Geburtstag oder zu Weihnachten: Gutscheine sind ein Geschenkklassiker zu jeder Gelegenheit und Jahreszeit. Dennoch gibt es einige Unklarheiten, wenn es ums Einlösen geht: Häufiger Streitpunkt sind die Einlösefristen. Grundsätzlich ist es jedem Gutschein-Aussteller gestattet, eine Frist zur Einlösung zu benennen, aber sie darf nicht zu knapp bemessen sein. Die Gerichte orientieren sich derzeit an der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. Zwar darf ein Gutschein auch eine kürzere Einlösefrist haben, wenn es dafür gute Gründe gibt. Eine Frist von einem Jahr wird jedoch in der Regel als zu kurz angesehen (OLG München, Erlebnisgutschein, Az. 29 U 4761/10). "Ohne Angabe einer Begrenzung gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren", erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Ist diese Frist verstrichen, muss der Verkäufer den Gutschein nicht mehr einlösen. Aber: Ist eine vom Austeller des Gutscheins wirksam vorgegebene Einlösefrist abgelaufen, können die Beschenkten wenigstens noch Geld zurückverlangen (§ 812 BGB). Dennoch gibt es nicht den vollen Betrag - der Händler darf seinen entgangenen Gewinn vom Gutscheinwert abziehen. Wie hoch der Betrag ist, muss im Einzelfall berechnet werden. Wichtig: Der Beschenkte hat generell keinen Anspruch darauf, sich den Gutscheinwert in bar auszahlen zu lassen - besser ist, ihn dann an Freunde oder Verwandte weiterzugeben. Wird der Gutschein nur zum Teil eingelöst und enthält noch einen Restbetrag, glauben viele, sie bekämen diesen nun ausbezahlt. Das ist leider ein Irrtum: Selbst bei Centbeträgen hat der Kunde keinen Anspruch auf Bargeld. Auch hier wird wieder ein neuer Gutschein ausgestellt. Ausnahme: Wenn die versprochene Ware oder Dienstleistung nicht mehr angeboten wird. In diesem Fall muss der Wert des Gutscheins bar ausgezahlt werden.
Weitere Informationen unter www.das-rechtsportal.de
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Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/Gutschein/Bild1.jpg zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!
Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Anglerstr. 11
81728 München
089 6275-1613

http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de

(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps können Sie auch hier auf diesem Portal nachlesen.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen - dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln


Was beim Einlösen zu beachten ist

Ob zur Hochzeit, zum Geburtstag oder zu Weihnachten: Gutscheine sind ein Geschenkklassiker zu jeder Gelegenheit und Jahreszeit. Dennoch herrscht oft Unklarheit über die Gültigkeitsdauer des Gutscheins - kann er auch noch ein Jahr nach der Hochzeit eingelöst werden? Gutscheine über einen Geldbetrag führen ebenfalls häufig zu Fragen: Muss der ganze Betrag auf einmal eingelöst werden? Irrtümer rund um den Geschenkgutschein klärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung auf.

Wie lange ist ein Gutschein gültig?
Häufiger Streitpunkt beim Thema Geschenkgutschein sind die Einlösefristen. Grundsätzlich ist es jedem Gutschein-Aussteller gestattet, eine Frist zur Einlösung zu benennen - nur darf sie nicht zu knapp bemessen sein! Die Gerichte orientieren sich derzeit an der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren. Zwar darf ein Gutschein auch eine kürzere Einlösefrist haben, wenn es dafür Gründe auf Seiten des Händlers gibt. Eine Frist von einem Jahr wird jedoch in der Regel als zu kurz angesehen (Landgericht München I, Buchgutschein, Az. 12 O 22084/06, OLG München, Erlebnisgutschein, Az. 29 U 4761/10). "Werden zu kurze Fristen im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart, sind sie schlicht unwirksam", informiert Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, und ergänzt: "Wie bei einem Gutschein ohne Befristung gilt dann die gesetzliche Verjährungsfrist." Vereinbaren zwei Vertragspartner jedoch individuell eine Einlösefrist, die kürzer ist als die gesetzliche Verjährung, wird diese im Regelfall gültig sein. Ein Indiz für eine solche individuelle Frist kann deren handschriftliche Eintragung auf dem Gutschein sein.
Ein wichtiger Aspekt bei einem Gutschein mit dreijähriger Verjährung: Hier ist das Kaufjahr ausschlaggebend, nicht das exakte Kaufdatum! Konkret: Ein Gutschein vom Januar 2009 gilt nicht nur bis Januar 2012, sondern bis 31. Dezember 2012.
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Oft treffen Gutscheine nicht den Geschmack des Beschenkten. Oder er findet trotz ausführlichen Stöberns nichts Passendes in Höhe des Gutscheinbetrages. Doch leider hat der Beschenkte keinen Anspruch darauf, sich den Gutscheinwert in bar auszahlen zu lassen. Der Tipp der D.A.S. Juristin bei Nichtgefallen: "Am besten schenken Sie in diesem Fall den Gutschein an einen Freund oder ein Familienmitglied weiter. Denn ein Gutschein ist ein Inhaberpapier (§ 807 BGB). Dies bedeutet: Die Einlösung kann gegenüber jeder Person erfolgen, die den Schein vorlegt - selbst dann, wenn der Name des ursprünglich Beschenkten auf dem Gutschein vermerkt ist."

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Wird der Gutschein nur zum Teil eingelöst und enthält noch einen Restbetrag, glauben viele, sie bekämen diesen nun ausbezahlt. "Ein weiterer Irrtum", so Anne Kronzucker, denn: "Selbst bei Centbeträgen hat der Kunde keinen Anspruch auf Bargeld. Auch hier wird wieder ein neuer Gutschein ausgestellt." Einzige Ausnahme: Wenn die versprochene Ware oder Dienstleistung nicht mehr angeboten wird. In diesem Fall muss der Wert des Gutscheins bar ausgezahlt werden.
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Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

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Sie sind auf der Suche nach der perfekten Urlaubsreise-Geschenkidee für Weihnachten, Ostern, Geburtstage, Valentinstag, Jubiläen, Hochzeiten, Hochzeitstage, Vatertag, Muttertag, Tauftage, Jahrestage oder andere Feierlichkeiten? Unvergessliche Urlaube und wunderbare Reiseerlebnisse in Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Südtirol, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Polen, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Liechtenstein, ...

 SmartBenefit von Shell Fleet Solutions: Eine gute Alternative zur Prepaid-Tankkarten (PR-Gateway, 20.03.2024)


- Mit SmartBenefit zahlen Unternehmen nur für die Tankleistungen, die ihre Mitarbeitenden tatsächlich in Anspruch nehmen.

- Das neue Angebot von Shell Fleet Solutions ermöglicht den steuerfreien Sachbezug für Mitarbeiter.

- SmartBenefit vereinfacht die Verwaltung und Kontrolle von Mitarbeiter-Incentives beim Tanken durch Sammelrechnung und Reporting




 
Kurze Reisen & Urlaube als ideale Geschenkidee (PR-Gateway, 13.03.2024)
Gutscheinreisen als erlebnisreiche Geschenkidee

Entdecken Sie die Welt des Reisens mit unseren exklusiven Hotel-Gutscheinen und erleben Sie traumhafte Kurzreisen, die Sie nie vergessen werden. Ob Sie einen romantischen Wochenendtrip mit Ihrem Partner planen, sich eine Auszeit vom Alltag gönnen möchten oder einfach neue Orte erkunden wollen - unsere Hotel-Gutscheine bieten Ihnen die perfekte Gelegenheit, um unvergessliche Momente zu erleben. Unsere Hotel-Gutscheine öffnen die Tür zu ei ...

 Meisterteam Bonn / Rhein-Sieg wird 20 und feiert den Anlass mit einem Geschenk an die Region (PR-Gateway, 12.03.2024)


Gemeinsam mit Joey Kelly als Schirmherr schreibt das Meisterteam Bonn / Rhein-Sieg einen Wettbewerb aus. Gesucht wird nach einem oder mehreren Projekten, die mit vereinten Kräften realisiert werden sollen. Das Besondere: Den Gesamtwert in Höhe von rd. 50.000, - EUR trägt die Handwerkskooperation als Geschenk zum 20-jährigen Jubiläum. Vorgestellt wurden Idee und Mitmachbedingungen gemeinsam mit Joey Kelly am 11. März 2024.
 
Wieso verschenken Sie zu Ostern kein E-Book? (Kummer, 28.02.2024)

Wieso verschenken Sie zu Ostern kein E-Book? Die heutige Technik macht es möglich. Auch ein E-Book lässt sich genauso wie ein gedrucktes Buch verschenken. Möglichkeiten sind Gutscheine oder eBookCards, die man über sehr viele Anbietern beziehen kann.

Buchtipps:
Glücksschmiede: Tipps für mehr Glück und Erfolg
Glücklich und erfolgreich sein. Wer möchte das nicht? Ein altes Sprichwort sagt: jeder ist seines Glückes Schmied.
Wie aber schmiedet man sein Gl ...

 Verschenken Sie zu Weihnachten ein E-Book (Kummer, 17.12.2023)
Wenn Sie auf dem letzten Drücker noch ein Buchgeschenk suchen, ist ein E-Book eine gute Idee. Man kann sie genauso wie ein Printbuch verschenken. Möglichkeiten sind Gutscheine oder eBookCards, die man über sehr viele Anbietern beziehen kann. Das Gute ist, sie haben keine Lieferzeit.
In dem Sinne schon einmal besinnliche Weihnachtsfeiertage und gute Wünsche für ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2024.

Alles wird gut ...: (Gesamtausgabe Band 1 bis 5)
Diese Gesamtausga ...

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